Winterbeschlag
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Der sachgerechte Hufbeschlag für den Winter

Der Winter stellt immer wieder Probleme für die Trittsicherheit des Pferdes dar.

Zum einen macht der Schnee Probleme durch seine unangenehme Eigenschaft des „Einballens“ und „Aufstollens“ zwischen den Hufeisenschenkeln an den beschlagenen Hufen.

Zum anderen verdeckt der Schnee die wahren Bodenverhältnisse und die eventuell darunter liegenden Eisplatten von Pfützen oder festgefahrenem Schnee.

Eine weitere Gefahrenquelle für dir Trittsicherheit des Pferdes im Gelände ist das oberflächliche Antauen des gefrorenen Bodens bei starkem Temperaturanstieg insbesondere in der Übergangszeit zum Frühling.

Bevor Sie jedoch an einen „Winterbeschlag“ denken, sollten Sie kläre, ob Sie mit Ihrem Pferd bei Schnee überhaupt ausreiten wollen, Ihr Pferd nur in der Reithalle reiten bzw. trainieren oder ihm regen Koppelgang gewähren und nur gelegentlich ausreiten. In diesem Fall können Sie möglicherweise auf einen Hufbeschlag während der Wintermonate (ca. 1 – 2 Beschlagperioden) verzichten, wenn es die Hufqualität Ihres Pferdes zulässt und dem keine Erkrankungen bzw. Schäden an den Hufen und Gliedmaßen, die einen orthopädischen Beschlag nötig machen, entgegenstehen.

Bei gelegentlichen Ausritten mit dem „Barhuf-Pferd“ sollten Sie jedoch sehr vorsichtig reiten, da die Hufe auf Eisplatten und festgefahrenem Schnee nicht einsinken können, und dadurch keine Rutschhemmung der Hufe durch die natürliche Profilierung der Hufunterseite zustande kommt.

Auch bei gefrorenem aber oberflächlich angetautem Boden ist größte Vorsicht geboten, da Bodenschicht zwischen Huf und hartgefrorenem Untergrund wie Schmierseife wirkt und so dem Pferd einen sicheren Tritt ohne ausreichenden Gleitschutz unmöglich macht.

Die Anforderung an einen sachgerechten Winterbeschlag beim Reitpferd ist also in erster Linie die Herstellung einer möglichst hohen Trittsicherheit auf o. g. Bodenverhältnissen, um Stürze mit schweren Verletzungen und möglichen lebensgefährlichen Folgen für Roß und Reiter zu vermeiden.

Die gefürchteten Einballungen und das Aufstollen von Schnee zwischen den Hufeisenschenkeln, was ein sicheres Laufen des Pferdes unmöglich macht, kann nur durch HUF-GRIP®-Spezialeinlagen wirkungsvoll und zuverlässig verhindert werden. Andere angebotene Hufeinlagen und Hufpolster haben sich als nicht zuverlässig erwiesen.

Die Wirkung dieser patentierten HUF-GRIP®-Einlagen beruht darauf, dass ein Gummischlauch, der dem inneren Rand des Hufeisens an der Hufsohle folgt, beim auffußen auf Schnee zusammengedrückt wird und beim Abheben des Hufes vom Boden durch die Eigenspannung des Gummis den eingeballten Schnee selbsttätig herausdrückt.
Mit der am Gummischlauch integrierten Lasche werden die HUF-GRIP® einfach zwischen Huf und Hufeisen beim beschlagen mit aufgenagelt.
Wenn die Lasche an den Schenkelenden der Hufeisen zusätzlich festgenietet wird, kann ein Satz HUF-GRIP® sogar über zwei Beschlagperioden, also den ganzen Winter, verwendet werden. Dies spart Geld, ohne dass dabei die Trittsicherheit des Pferdes bei Schnee eingeschränkt wird.
Steiniger und hartgefrorener, scholliger Boden ohne Schneeauflage kann die HUF-GRIP® allerdings während einer Beschlagperiode zerstören.

Um die Trittsicherheit des Pferdes auch bei (durch Schnee verdeckt) ungewissen Bodenverhältnissen und oberflächlich angefrorenem Boden zu gewährleisten, müssen an den Schenkeln der Hufeisen unbedingt Hartmetallstollen angebracht werden.
Hartmetallstifte alleine reichen nicht aus, da diese nur auf Eisplatten und anderen harten und ebenen Flächen wie Asphalt und Beton ausreichenden Gleitschutz bieten.

Schraubstollen sind gegenüber Steck- oder Aufschweißstollen zu bevorzugen und sollen nach dem Ausreiten ausgeschraubt werden, um im Stall eine Verletzungsgefahr des Pferdes und Hufstellungsveränderungen auf hartem Stallboden zu verhindern.
Außerdem ist es vorteilhaft, diese Hufeisen nahe der Stollenlöchern mit Hartmetallstiften zu versehen, um dem Pferd auch bei ausgeschraubten Stollen ausreichende Trittsicherheit auf Beton- bzw. Asphaltböden im Reitstall zu geben.

Zehen-Griffe bzw. Hartmetallstifte im Zehenbereich des Hufeisens, sowie Hufnägel mit Hartmetallstift im Nagelkopf (Eisnägel) sind bei Reitpferden meist auch im Winter nicht nötig.

Der Beschlag von Fahrpferden bzw. Arbeitspferden hingegen wird ohnehin, bedingt durch die Nutzungsart, meist das ganze Jahr über mit Hartmetall-Stollen und Hartmetall-Griffen (im Zehenbereich) ausgestattet, so dass dieser, was den Gleitschutz betrifft, auch für die Wintermonate ohne Einschränkung geeignet ist.
Hartmetallstifte als Gleitschutz sind auch beim Fahrpferd im Winter nur bedingt geeignet, z. B. auf Asphaltstraßen ohne Schneeauflage.
Für den Einsatz im Gelände und auf frisch verschneiten Straßen und Wegen sind auch bei Fahrpferden HUF-GRIP®-Einlagen zur Vermeidung von Schneeaufstollungen unter den Hufen nötig.


Bernhard Mayr

staatlich geprüfter
Hufbeschlagschmied / Maschinenbaumeister

HUF-GRIP® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Fa. CATTANEO ST. MORITZ
 

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